Allgemeine Geschäftsbedingungen
der IP Österreich GmbH für Teilnehmer/innen an der Panelgemeinschaft Love2say1. Betreiber der Panelgemeinschaft
Love2say ist eine Gemeinschaft von Teilnehmer/innen an Umfragen aus der Markt- und Meinungsforschung. Betreiber der Panelplattform ist die IP Österreich GmbH
Stella-Klein-Löw-Weg 11-17 Haus C
1020 Wien
E-Mail: support@love2say.at
2. Gegenstand und Zweck der Umfrageplattform
Der Zweck unserer Plattform besteht darin, den registrierten und aktiven Mitgliedern den Zugang zu verschiedenen Markt- und Meinungsforschungs-online-Befragungen zu ermöglichen. Wir bieten über unsere Plattform sowohl die Möglichkeit an, unseren eigenen Befragungen oder Studien teilzunehmen, als auch an externen Befragungen oder Studien, die wir in solch einem Fall für unsere Kunden („Partner“) als technischer Dienstleister ausführen. Für die Teilnahme an Befragungen oder Studien erhalten die aktiven Mitglieder Punkte und Lose auf der Plattform gutgeschrieben, die sie nach Erreichen einer Mindestanzahl an Punkten gegen Prämien und ggfs. Zahlungsausschüttungen bei uns über die Plattform eintauschen können. Zum Zweck der Medien- und Werbewirksamkeitsforschung werden weiterhin die erhobenen Daten (Stammdaten, Angaben im Profil, Umfrageergebnisse) pseudonymisiert und mit auf den seitens der Ad Alliance GmbH vermarkteten Internetangeboten erhoben Daten (Interaktion mit Inhalten und Werbung) verknüpft.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Mitgliedschaft
Alle natürlichen Personen, mit Wohnsitz in einem der von dem Betreiber vorgeschlagenen Länder, die das 14. Lebensjahr abgeschlossen haben, können sich für die Teilnahme an der Panelgemeinschaft registrieren. Minderjährige benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihrer Eltern. Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal registrieren und ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Nicht teilnehmen dürfen Personen, die im Bereich der Marktforschung, Marketing oder Werbung beschäftigt sind.
Ein Anspruch des Panelbetreibers auf Teilnahme des Teilnehmers an einer Umfrage besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch eines Teilnehmers auf die Teilnahme an Umfragen. Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist für beide Seiten jederzeit fristlos möglich, dafür genügt eine Mitteilung in Textform.
4. Datenschutz
Personenbezogene Daten und Angaben, die zum Betrieb der Panelplattform, zur Einladung zu Markt- und Meinungsforschungsumfragen und zu deren Vergütung und Qualitätssicherung erforderlich sind, werden wie in der Datenschutzerklärung beschrieben verarbeitet. Eine Weitergabe der E-Mail-Adresse und der Adressdaten an Dritte, zu Vermarktungszwecken oder Werbung, ist ausgeschlossen.
5. Pflichten des Teilnehmers der Panelgemeinschaft
Der Teilnehmer ist jederzeit verpflichtet persönlich, nach bestem Wissen und Gewissen, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Daten in seinem persönlichen Teilnehmer-Nutzerkonto aktuell zu halten. Werden durch den Teilnehmer vorsätzlich falsche Angaben gemacht, automatisierte Hilfsmittel genutzt, oder auf andere Weise gegen diese AGB verstoßen, behält sich der Panelbetreiber das Recht zur Abmahnung oder zum Ausschluss des Teilnehmers von der Panelgemeinschaft vor. Der Panelbetreiber behält sich zudem vor, Teilnehmer-Nutzerkonten zu sperren, bis der Teilnehmer die Richtigkeit seiner Angaben, anhand von offiziellen Dokumenten, dargestellt hat. Solange das Teilnehmer-Nutzerkonto gesperrt ist, die der Teilnehmer nicht zur Teilnahme an Umfragen oder zur Auszahlung von Guthaben berechtigt.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Informationen und Material (Abbildungen, Fragen, Texte, Formulierungen, Vorlagen), das ihm bei der Teilnahme an Umfragen zur Kenntnis gelangt, vertraulich zu behandeln, nicht zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Verletzt der Teilnehmer diese Pflicht, so macht er sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Jeder Verdacht auf bewusst falsche, beleidigende, betrügerische, missbräuchliche, rechtswidrige oder unlautere Handlungen oder Angaben durch den Teilnehmer, auch in Kunden-Umfragen, kann zur Abmahnung, zur Sperrung oder zum Ausschluss führen. Mit dem Ausschluss verfällt zugleich jeder Anspruch auf sämtliches Guthaben.
6. Aufwandsentschädigung und Guthaben
Für die Teilnahme an einer Umfrage kann der Betreiber eine Aufwandsentschädigung anbieten. Der Teilnehmer kann bei jeder Umfrage, zu der er eingeladen wird, frei entscheiden, ob er teilnehmen möchte oder nicht. Ein Anspruch auf die Aufwandsentschädigung kann nur dann entstehen, wenn der Teilnehmer ordnungsgemäß an einer Umfrage teilgenommen und die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hat. Unterbricht der Teilnehmer die Beantwortung der Umfrage vor deren Ende egal aus welchen Gründen, so entsteht kein Anspruch auf die Aufwandsentschädigung. Am Ende der Umfrage wird der Teilnehmer über die Gutschrift der Aufwandsentschädigung auf sein Nutzerkonto benachrichtigt. Erst mit dieser Benachrichtigung entsteht ein Anspruch auf die Aufwandsentschädigung.
Ab dem im Teilnehmerbereich angezeigten Mindestbetrag, kann das gesammelte Guthaben ausgeschüttet werden. Der Betreiber kann unterschiedliche Auszahlungsarten anbieten, z.B. Überweisung auf ein Bankkonto, Gutscheine, Spenden, Sachprämien oder Ähnliches. Die ordnungsgemäße Versteuerung der ausgeschütteten Guthaben obliegt jedem Teilnehmer selbst. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Angebots durch den Teilnehmer, kann eine Ausschüttung des Guthabens bis zu einer Prüfung zurückgehalten werden. Für Ausschüttungen, die aufgrund von fehlerhaften Angaben des Teilnehmers verloren gehen, haftet der Teilnehmer. Eine Bankverbindung darf grundsätzlich nur einmal in der Panelplattform hinterlegt werden. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, eine Auszahlung auf Bankverbindungen zu verweigern, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Auszahlung durch einen anderen Teilnehmer genutzt wurden, selbst wenn dessen Mitgliedschaft geendet hat.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch den Teilnehmer oder Sperrung, verfällt sämtliches angesammelte Guthaben, welches noch nicht gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 6 ausgeschüttet wurde. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft durch den Teilnehmer wird dieser auf den Verfall des Guthabens hingewiesen um ihm die Möglichkeit zu gegeben dieses vorab noch auszuschütten und den Verfall zu verhindern.
Das Guthaben hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Sollte sich ein Mitglied 12 Monate lang weder im Nutzerkonto einloggen noch an einer Umfrage teilnehmen, so gilt der Teilnehmer als inaktiv und das gesammelte Guthaben verfällt. Der Betreiber versendet vor Verfall des Guthabens eine Erinnerungs-Benachrichtigung und fordert das Mitglied auf weiter Teil der Panelgemeinschaft zu bleiben.
7. Wechsel des Betreibers der Panelgemeinschaft
Der Betreiber der Panelgemeinschaft behält sich das Recht vor, die Panelgemeinschaft auf einen anderen Betreiber zu übertragen. Mit der Registrierung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis dazu, dass seine Rechte und Pflichten als Teilnehmer auf einen anderen Betreiber übergehen können, sofern die Rechte und Pflichten sich dadurch nicht zuungunsten des Teilnehmers verändern. Er erklärt sein Einverständnis auch dazu, dass sämtliche Daten und Angaben, insbesondere die im Rahmen der Registrierung und von Umfragen erhoben wurden, in einem solchen Fall auf den anderen Betreiber übertragen werden. Auch nach Übertragung der Panelgemeinschaft darf diese nur zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung betrieben werden. Vor Übertragung der Panelgemeinschaft wird der Betreiber die Teilnehmer rechtzeitig über die geplante Maßnahme in Kenntnis setzen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit, die Mitgliedschaft gemäß Ziffer 2. sofort zu beenden.
8. Änderung der Teilnahmebedingungen
Der Betreiber behält sich das Recht vor diese Nutzungsbedingungen zu aktualisieren und zu ändern, soweit Gesetzesänderungen, Rechtsprechungsentscheidungen, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder Entwicklungen am Geschäftsmodell diese Änderungen erfordern und diese für den Teilnehmer zumutbar sind. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden dem Teilnehmer frühzeitig durch Benachrichtigung in Textform (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Der Betreiber verpflichtet sich auf Änderungen besonders hinzuweisen. Maßgebend ist der Absendezeitpunkt des Widerrufs. Auf die Form des Widerspruchs und die Folgen einer unterbliebenen Reaktion, wird der Teilnehmer bei der Bekanntgabe von Änderungen besonders hingewiesen.
9. Schlussbestimmungen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben. Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers der Panelgemeinschaft.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand 23.11.2023